Wer oder was ist die BRD von Anfang an erklärt

Was ist ein Staat?
Um die Lage der BRD genau nachvollziehen zu können, müssen zuerst die Grundbedingungen, die ein Staat definieren, erläutert werden. Der Zollrat Karl Wicke (hoher Beamter/Stabsoffizier) definierte 1954 einen Staat wie folgt:
„Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung).
Mit Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind) gemeint. Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates. Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben. Eine Staatsverfassung berechtigt den Hoheitsträger seine Staatsgewalt auszuüben. Sie ist die höchste Rechtsnorm in einem Staat und bezeichnet die Grundrechte, Rechte und Pflichten und definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt. Sie muss vom Volk bestimmt und gewählt werden. Durch eine Verfassung konstituiert sich ein Volk in eigener, freier Selbstbestimmung.

Die Rangordnung der Rechtsnormen im „Staat“ BRD

Für das Verständnis dieses Textes ist es nützlich den Rang der Rechtsordnungen zu kennen. Internationales Recht steht z.B. über den Gesetzen der Bundesrepublik und damit auch über dem Grundgesetz.
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Artikel 25 Grundgesetz (GG)
Über dem Bundesrecht und damit Grundgesetz stehen z.B.:
1. Internationales Recht
  • Menschenrechtskonventionen bzw. Menschenrechtsabkommen
  • Staats- und Völkerrecht
  • Haager Landkriegsordnung (HLKO) – Völkerkriegsrecht
  • Besatzungsrecht
    • SHAEF-Gesetze
    • SMAD-Befehle
    • Alliierte Kontrollratsgesetze
    • Gesetze der Alliierten Hohen Kommission
    • Besatzungsstatut
2. Europarecht

Was ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO)?

Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Kriegsrecht, dass die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges betrifft. Sie ist ein wesentlicher Teil des Völkerrechts und enthält für den Kriegsfall Festlegungen für Kriegsteilnehmer. Sie definiert zum Beispiel:
  • Den Umgang mit Kriegsgefangenen
  • Beschränkungen bei der Wahl der Kriegsmittel
  • Die Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen
  • Den Umgang mit Spionen
  • Kapitulationen
  • Waffenstillstandsvereinbarungen
  • Das Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet [3]
Die HLKO ist die Höchste Rechtsnorm zwischen streitenden Parteien und gilt auch auf deutschem Boden, da das Deutsche Reich 1907 der Haager Landkriegsordnung beigetreten ist. Die HLKO ist bis heute in den Beziehungen untereinander gültiges Vertragsrecht und bindend.

Das Deutsche Reich: Ein kurzer Rückblick in die Geschichte

Die 3 Regierungszeiten des Deutschen Reiches

Das Deutsche Reich hatte drei Regierungszeiten. Das 1. Deutsche Reich wurde 1871 gegründet und war eine konstitutionelle Monarchie, mit einem demokratisch gewählten Parlament. Die Macht hatte jedoch der Kaiser und der von ihm ernannte Reichskanzler. Otto von Bismarck war der 1. Reichskanzler. Die Staatsverfassung nannte sich Kaiserreichsverfassung und definierte sein Staatsgebiet aus dem jetzigen Bundesgebiet, Elsass-Lothringen, Pommern, Schlesien, Posen, Ost-und Westpreussen. Nach dem ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Volk die besetzten Gebiete Elsass-Lothringen (an Frankreich) und östliche Gebiete Preussens (heute Polen).
Es entstand das 2. Deutsche Reich. Es war eine demokratisch verfasste, parlamentarische Republik, mit einer dementsprechend abgeänderten Verfassung. Die Weimarer Republik wurde 1918 ausgerufen und bekam am 11. August 1919 die Weimarer Verfassung. Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30.01.1933 endete die Weimarer Republik. Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Deutsche Reich. Es war eine Diktatur von 1933 bis 1945. Die Verfassung des nationalsozialistischen Führungsstaates entstand auf der Grundlage der Weimarer Verfassung.
In einem Blitzkrieg holte sich Adolf Hitler die, nach dem 1. Weltkrieg, weggenommenen Gebiete zurück und löste mit der Eroberung weiterer Ostgebiete, dem Polenfeldzug 1939, den zweiten Weltkrieg aus.

Die Kapitulation Deutschlands 1945

Am 08. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht. In der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“, die seit dem 5. Juni in Kraft ist, heißt es:
Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen. Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.
Hier ist klarzustellen, dass die Kapitulation nicht Deutschland als Ganzes betraf, sondern nur die Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Das Deutsche Reich ist mit der Kapitulation nicht untergegangen. Es ist lediglich handlungsunfähig, da ihm die notwendigen Staatsorgane fehlen.
„Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“ Kapitulationsurkunde unter Ziffer 4.

Die Militärregierung und seine SHAEF-Gesetze

Das Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (SHAEF) war im 2. Weltkrieg das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwesteuropa. Oberster Befehlshaber war der Amerikaner Dwight D. Eisenhauer.  Das SHAEF war die so genannte Militärregierung für Deutschland, welche Militärgesetze herausgab. Bereits am 15.11.1944, ein halbes Jahr vor der Kapitulation der Wehrmacht, wurde das SHAEF-Gesetz Nr. 3 verabschiedet. Es besagt in Absatz 3, dass dieses Gesetz mit der Besetzung in Kraft tritt. Die Militärregierung hatte sich demzufolge schon deutlich vor der Kapitulation organisiert und Gesetze erlassen. Die SHAEF-Gesetze waren die wohl bedeutendsten Gesetze, die die Militärregierung der Alliierten erlassen haben. Sie regelten z.B.:
  • Die Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet
  • Das Fortbestehen des Deutschen Reiches
  • Die Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetze seit dem 30.01.1933 (Gesetz Nr. 1)
  • Die Schließung von Gerichten und Verwaltungsbehörden (Gesetz Nr. 2)
  • Die Entnazifizierung Deutschlands (Gesetz Nr. 4 und 7)
  • Das gesetzliche Zahlungsmittel – Alliierte Militär-Mark (Gesetz Nr. 51)
  • Die Enteignung – Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen (Gesetz Nr. 52)
Durch die SHAEF-Gesetze der Militärregierung, insbesondere Gesetz Nr.1 welches die nationalsozialistischen Gesetze aufhob, trat automatisch wieder die Weimarer Verfassung in der Fassung vor dem 30.01.1933 in Kraft. Die enthielt keine Änderungen der Nazis. Proklamation Nr.2, Abschnitt III, Abs. 7a besagt, dass die diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen des Deutschen Reiches aufhörten zu bestehen. Es ist nicht von der Auflösung des Deutschen Reichs die Rede. Das Deutsche Reich bestand weiter! In SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Abs. 9e ist auch der Begriff Deutschland definiert:
„Deutschland“ = Fiktion ! bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“
Warum wurde der 31. Dezember 1937 als Datum gewählt? Eine These darüber finden sie in: “Der BRD Schwindel”, Seite 73-75.
In der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“, vom 5. Juni, heißt es weiter:
[…] Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung (Aneignung) Deutschlands.

Besetzung des Deutschen Reiches durch die Alliierten

Die Alliierten waren die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Regierung der Französischen Republik. Diese Großmächte regelten die Besetzung Deutschlands in einem Abkommen. In dem so genannten Londoner „Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ vom 12. September 1944, dass seit dem 7./8. Mai 1945 in Kraft trat (letzte Fassung vom 13.08.1945), heißt es in Punkt 1:
Deutschland ( 3tes Reich) wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.
Die Ostzone, zu der auch Ostpreussen gehörte, wurde von der UDSSR besetzt. Die Nordwestzone von den Briten, die Südwest-Zone von den Amerikanern und die Westzone von den Franzosen. Das Gebiet Berlin wurde unter allen Alliierten aufgeteilt.

Kernaussagen zur Geschichte des Deutschen Reichs:

  1. Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 08. Mai 1945 und nicht das Deutsche Reich.( allerdings war die Wehrmacht eine Privatarmee unter Eid am Führer)
  2. Die Alliierten übernahmen die Kontrolle und Regierungsgewalt über das besetzte Deutsche Reich.
  3. Deutschland wurde nicht annektiert. Eine Anerkennung der Grenzen der Besatzungszonen gab es nicht.
  4. Das Deutsche Reich bestand innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 waren, weiter.
  5. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war juristisch wieder gültig.
  6. Das Gebiet Berlin hatte einen Sonderstatus.

Das Grundgesetz in Deutschland und seine Entstehung

grundgesetz_255x400

Die Frankfurter Dokumente

Nachdem die größte Not des zweiten Weltkrieges aufgefangen war, übergaben die Westalliierten Militärgouverneure den 11 Ministerpräsidenten der Reichsländer (heute Bundesländer genannt) in Frankfurt am Main drei Dokumente, um eine neue staatliche Ordnung aufzubauen. Die so genannten Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948.
Dokument I beinhaltet: Die Bevollmächtigung eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Eine demokratische Verfassung auszuarbeiten, welche von den Militärgouverneuren genehmigt werden muss.
Dokument II beinhaltet: Die Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen.
Dokument III regelt die Grundsätze eines Besatzungsstatuts. U.a. geht daraus hervor, dass sich die Alliierten die Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse vorbehalten und das jede Verfassungsänderung den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

Der Parlamentarische Rat

Die 11 Ministerpräsidenten der deutschen Länder gründeten anstelle einer verfassungsgebenden Versammlung bzw. eines Verfassungskonvents den so genannten parlamentarischen Rat. Dieser Rat arbeitete ab dem 1. September 1948 auf der Grundlage der Frankfurter Dokumente (enge Vorgaben des Besatzungsstatuts) ein ziviles Selbstverwaltungsrecht, das Grundgesetz, aus. Das Ziel war das militärische Besatzungsrecht nach und nach in den Hintergrund zu rücken. Das Grundgesetz wurde wie vorher beauftragt den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt.

Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz

Die Militärgouverneure hatten, bevor das Grundgesetz dem Volk zur Ratifizierung (Bestätigung) unterbreitet werden sollte, ein paar Vorbehalte. Sie stellten klar, alle Befugnisse zu behalten, indem das Grundgesetz dem Besatzungsstatut unterliegt. Groß-Berlin sollte nicht zum Bund gehören und gewisse Ländergrenzen bis zu einem Friedensvertrag bestehen bleiben.
Nach der Genehmigung des GG wurde es gemäß Artikel 144 Abs. 1 von den Volksvertretungen der deutschen Länder angenommen. Eine Volksabstimmung bzw. Ratifizierung hat es nie gegeben.  Die Anwendung und Gültigkeit wurde vorbehaltlich in den Artikeln 23 (Geltungsbereich) und 146 (Gültigkeit) der alten Fassung geregelt. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz ohne eine demokratische Beteiligung in Kraft.

Was ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik?

Das Grundgesetz ist eine grundsätzliche Regelung auf militärisch besetztem Gebiet. Ein Gesetz, dass für Ruhe und Ordnung sorgt und die Struktur eines besetzten Gebietes organisiert. Es ist ein Provisorium für eine bestimmte Zeit.
Die Haager Landkriegsordnung welches das Verhalten einer Besatzungsmacht regelt sagt dazu in Artikel 43:
„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“
Die Landesgesetze, welche zu diesem Zeitpunkt die Weimarer Verfassung war, wurden bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes missachtet und stattdessen wurde das GG, auf Anordnung der Militärgouverneure, auf der Grundlage des Besatzungsstatuts geschaffen. Es ist damit das Recht der Alliierten.

Was ist eine Verfassung?

Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid (Politiker der SPD) erklärte in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 wie eine Verfassung zu verstehen ist. Hier ein Auszug:
„Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.“
Eine Verfassung hat demnach folgende Merkmale:
  • Das Volk ist frei
  • Das Volk entscheidet / konstituiert sich
  • Sie ist räumlich nicht teilbar = das gesamte Volk
  • Sie ist die höchste Rechtsnorm. Nichts steht über ihr
  • Sie definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt
  • Sie regelt die Rechte und Pflichten aller Individuen
  • Sie bestimmt die Grenzen der Staatsgewalt
  • Sie berechtigt einen Hoheitsträger seine Staatsgewalt auszuüben
  • Sie bestimmt wie ein Hoheitsträger seine Staatsgewalt ausüben kann
Eine Verfassung ist für eine Demokratie unabdingbar.

Das Grundgesetz in Deutschland ist also keine Verfassung

Der Begriff Grundgesetz wurde damals ganz bewusst gewählt.
„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“ Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948.
Auch der Artikel 146 GG unterscheidet hier ganz klar:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum unsere angebliche Verfassung „Grundgesetz für die Bundesrepublik“ und nicht „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ heißt? Siehe Bild weiter oben.

Kernaussagen über das Grundgesetz in Deutschland und seine Entstehung:

  1. Das Grundgesetz wurde Deutschland ohne Volksabstimmung gegeben.
  2. Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 wurde ignoriert.
  3. Das Grundgesetz ist ein Fremdbestimmtes Recht.
  4. Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
  5. Das Grundgesetz ist ein Provisorium, dass nur solange gilt bis zu einer Verfassung.
  6. Die Westalliierten haben alle Machtbefugnisse. Besatzungsrecht steht über dem GG.

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und DDR

Die Errichtung der BRD und DDR

Die britische und amerikanische Besatzungszone fusionierten wirtschaftlich am 01.01.1947 zur Bizone. Aus diesem vereinten Wirtschaftsgebiet ging die Bundesrepublik Deutschland hervor. Mit der Sowjetunion kamen die Westalliierten in wirtschaftspolitischen Fragen (Reparationen etc.) nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Die Folge war eine Teilung Deutschlands in Ost und West. Die BRD ist im Westen, mit der Verkündung des Grundgesetzes, am 23. Mai 1949 gegründet worden. Dabei wurden die Reichsländer völkerrechtswidrig aufgelöst und Bundesländer gebildet, wie wir sie heute noch haben.  Im „Osten“, allerdings auf mitteldeutschem Gebiet, entstand am 07. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Sie bekam eine Verfassung, die von der Regierung ratifiziert wurde, aber nicht vom Volk.  Die eigentlichen Ostgebiete des Deutschen Reiches (Schlesien, Pommern und Ostpreussen), wie es am 31. Dezember 1937 bestand, blieben in polnischer- und sowjetischer Verwaltung.

Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat

In einem Urteil des Bundesverfassungsgericht über den Grundlagenvertrag (Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik) von 1973 heißt es:
„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
Weiter heißt es:
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches […]
Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“ – BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag
Die BRD wurde nie als Staat gegründet und hätte auch nie als Staat gegründet werden können, weil das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren! Sie ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und auch nicht ihr Rechtsnachfolger. Was ist die BRD, die 1949 gegründet wurde, dann? Eine mögliche Definition ist:
Die BRD ist ein von den westlichen Besatzungsmächten völkerrechtswidrig errichtetes Selbstverwaltungskonstrukt.  Eine Organisation, die die Ausübung der Hoheitsgewalt über deutsche Staatsbürger von den Siegermächten nach militärischen Vorgaben befristet übertragen bekommen hat.
Inwieweit sich an dieser Situation bis heute etwas geändert hat erfahren Sie weiter unten.

Der Deutschlandvertrag zur vollen Souveränität?

Um Deutschland die volle Macht eines souveränen Staates zuzusichern, trat als einer der Pariser Verträge der Deutschlandvertrag am 05. Mai 1955 in Kraft. Der Deutschlandvertrag, auch Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Amerika, Großbritannien und Frankreich) genannt, sollte das entstandene Vakuum zwischen Kapitulation und Friedensvertrag regeln und das Besatzungsstatut beenden.
Artikel 1, Abs. 1 des Deutschlandvertrages beendet das Besatzungsregime und hebt das Besatzungsstatut sowie die Alliierte Hohe Kommission auf. In Artikel 2, Satz 1 behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes. Siehe dazu das vorbehaltene Recht aus dem Besatzungsstatut:
Die Besatzungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen […] Ziffer III
Weiter behalten Sie Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland.
Alles was in Artikel 1 zugesagt wurde wird in Artikel 2 mehr oder weniger wieder aufgehoben.

Kernaussagen über die Gründung der Bundesrepublik Deutschland:

  1. Das Deutsche Reich besteht fort.
  2. Die BRD ist nicht als Staat gegründet worden.
  3. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
  4. Die BRD beschränkt Ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des GG.
  5. Die BRD ist weiterhin besetzt und nicht souverän.
  6. Das Deutsche Reich hat keinen Friedensvertrag.

Wiedervereinigung Deutschlands und Auflösung der BRD

Der Einigungsvertrag vom 29.09.1990

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde über die Herstellung der Einheit Deutschlands der Einigungsvertrag geschlossen. Der Einigungsvertrag trat am 29.09.1990 in Kraft. Aus Kapitel I (Wirkung des Beitritts), heißt es in Artikel 1 (Länder), Abs. 1:
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.
In Kapitel II (Grundgesetz), Artikel 4 (Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes) heißt es:
1. Die Präambel wird wie folgt gefaßt […]
2. Artikel 23 wird aufgehoben.
Die Ostdeutschen Länder (DDR) treten also gemäß Artikel 23 GG am 3. Oktober 1990 der BRD bei.

Das Ländereinführungsgesetz

In dem originalen „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ auch Ländereinführungsgesetz vom lebendigen virtuellen Museum Online (LeMO) heißt es:
Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:
– Mecklenburg-Vorpommern durch […]
– Brandenburg durch […]
– Sachsen-Anhalt durch […]
– Sachsen durch […]
– Thüringen durch […]
Die Länder der DDR wurden also erst am 14. Oktober 1990 gebildet. Wie konnten diese Länder schon am 03. Oktober 1990 der BRD beitreten? Im aktuellen Dokument des Bundesministeriums der Justiz wurde dieses Datum mittlerweile nachträglich geändert. Wurde hier versucht etwas zu verschleiern?

Das Grundgesetz hat keinen Geltungsbereich

Der Artikel 23 GG (alte Fassung), welcher mit der Einigung aufgehoben wurde, bestimmte den Geltungsbereich des Grundgesetzes.
„Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Dieser Artikel musste gestrichen werden, weil Polen zukünftige Ansprüche der östlichen Gebiete des Deutschen Reiches befürchtete. Unsere angeblich höchste Rechtsnorm hat nun aber keinen räumlichen Geltungsbereich bestimmt. Wo soll es denn nun gelten?

Der räumliche Geltungsbereich einer Rechtsnorm

Kann ein Grundgesetz ohne räumlichen Geltungsbereich Gültigkeit besitzen? Aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über den Grundlagenvertrag von 1973 heißt es über die BRD:
Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ,Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […]
Es wird aber behauptet, dass der Gültigkeitsbereich angeblich staats- verfassungs- und völkerrechtlich anerkannt ist und der Gültigkeitsbereich einer Verfassung keiner expliziten Beschreibung bedarf, da das Staatsgebiet in seinen Grenzen völkerrechtlich feststeht (wobei diese nicht einmal die der BRD sind)? Gibt es da nicht gewisse Rechtsgrundsätze „ohne Bestimmung keine Handlung“, „ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel „Nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz)?  Aber das Grundgesetz soll gelten ohne den Geltungsbereich zu bestimmen? Da stellt sich die Frage, warum unsere höchste Rechtsnorm vor der Einigung einen klar definierten Geltungsbereich hatte, wenn er diesen anscheinend nicht benötigte? Das heutige GG würde demnach ohne einen räumlichen Geltungsbereich gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstoßen und wäre nichtig! Die BRD hat ohne geltende Rechtsnorm keine Hoheitsgewalt und ist formjuristisch aufgelöst!

Die neue Präambel belügt das Volk

Der gestrichene Geltungsbereich wurde mit der Einigung in die Präambel gepackt, welche keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit hat. Dort heißt es, dass es nach der Einigung für das ganze deutsche Volk gilt. Aber in welchen Grenzen? Die neue Präambel steckt zu dem voller Lügen, welche fett markiert sind.
„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Keine staatliche Einheit Deutschlands 1990

Erstens konnte die Wiedervereinigung Deutschlands wegen der noch nicht gebildeten Länder der DDR nicht rechtskräftig sein, zweitens ist die BRD nach dem Streichen des Geltungsbereich juristisch als aufgelöst zu betrachten, und drittens fehlten für eine tatsächliche Wiedervereinigung die östlichen Gebiete des Deutschen Reiches (Grenzen von 1937). Theo Waigel (Finanzminister von 1989-1998, CSU) sagte auf dem Schlesiertreffen in Hannover 1989:
„Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 08. Mai 1945 ist das deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind. Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.“
Die Nichtigkeit des Grundgesetzes findet sich auch deutlich in Artikel 146. Denn die staatliche Einheit ist noch immer nicht vollzogen.
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Kernaussagen über die Wiedervereinigung Deutschlands:

  1. Die Wiedervereinigung ist nicht rechtskräftig.
  2. Das deutsche Volk ist nicht vereint.
  3. Das Grundgesetz hat keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit nichtig.
  4. Die neue Präambel des GG enthält diverse Lügen.
  5. Die BRD ist formjuristisch aufgelöst.

Friedensvertrag für Deutschland und 2 plus 4 Vertrag

Der 2 plus 4 Vertrag

Der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ (amtlicher Name), trat am 15. März 1991 mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Eine Ratifizierung ist eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung eines Staatsoberhauptes. Die Unterzeichner waren die 4 Besatzungsmächte sowie ein Vertreter der BRD und DDR. Der 2+4 Vertrag gilt offiziell anstelle eines Friedensvertrages und machte Deutschland angeblich voll souverän in dem die Alliierten auf ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes verzichteten. Über die Bedeutung und Gültigkeit dieses Vertrages allgemein, sowie als Friedensvertrag, bestehen allerdings starke Zweifel.

10 Gründe warum der 2 plus 4 Vertrag nichtig ist und kein Friedensvertrag für Deutschland sein kann

  1. Die Besatzungskonstrukte BRD und DDR waren nicht am Krieg beteiligt, sondern das Deutsche Reich, und konnten daher keinen rechtlich verbindlichen Friedensvertrag unterzeichnen. Die Unterzeichner kontrahierten mit sich selber.
  2. Das Deutsche Reich, das momentan keine diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen unterhält, ist gegenwärtig mangels Organisation nicht in der Lage einen Vertreter, der einen Friedensvertrag abschließen könnte, zu stellen.
  3. Das Deutsche Reich hat insgesamt 46 Kriegserklärungen gegen sich!
  4. Der 2+4 Vertrag trat in Kraft, nachdem der Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben war. Die BRD hatte danach keine Hoheitsmacht mehr einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.
  5. Alle, mit Deutschland in den Krieg gezogenen Staaten, haben richtige Friedensverträge mit den Alliierten abgeschlossen. Japan schloss am 08. September 1951 mit 47 Ländern einen Friedensvertrag.
  6. Der angebliche deutsche Friedensvertrag heißt 2+4 Vertrag. Glauben Sie nach dem Beispiel mit dem Grundgesetz und der Verfassung immer noch an eine solche zufällige Namensgebung?
  7. Der 2+4 Vertrag beinhaltet weiterhin Einschränkungen bzw. Verpflichtungen der BRD, die gegen eine volle Souveränität sprechen.  Ein richtiger Friedensvertrag gewährleistet aber eine volle Souveränität.
  8. Offizielle Aussagen, dass Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag hat.
  9. Ein Friedensvertrag ist nicht gewollt.
  10. Die immer noch bestehende UN-Feindstaatenklausel.

Die UN-Feindstaatenklausel

Die Vereinten Nationen (UN) sind 193 Staaten, die sich zusammengeschlossen haben, um den Weltfrieden, die Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen. Die Organisation (UNO) ist ein uneingeschränktes anerkanntes Völkerrechtssubjekt.
Die Charta der Vereinten Nationen beinhaltet Klauseln in den Artikeln 53 und 107, wonach gegen Feindstaaten des 2. Weltkrieges Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden können. Nach Artikel 53, Abs. 2, ist jeder Staat ein Feindstaat der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war. Also primär Deutschland. Die BRD und DDR sind am 18. September 1973 den Vereinten Nationen beigetreten.  Wie kann es sein, dass Feindstaaten in die UNO aufgenommen werden? Vielleicht, weil die Selbstverwaltungsorganisationen BRD und DDR keine Feindstaaten waren, sondern das Deutsche Reich?
Aus den beiden Klauseln geht hervor, dass die Alliierten in Deutschland jederzeit (bei einer erneuten aggressiven Politik) militärisch eingreifen können, während die UNO die Augen schließt. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert! Die UN-Feindstaatenklausel als nicht mehr gebräuchlich (obsolet) hinzustellen ist schlichtweg eine Irreführung.  Sie wäre dann längst gestrichen worden.

Weiterhin kein Frieden und keine Souveränität

Aus der „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)“ geht aus Punkt 1 und 2 hervor, dass der Deutschlandvertrag sowie der Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) mit dem Inkrafttreten des 2+4-Vertrages außer Kraft tritt.
Durch die Nichtigkeit des 2+4 Vertrages ist damit der Deutschlandvertrag und auch Überleitungsvertrag heute noch immer in Kraft. In diesen Verträgen behielten sich die Besatzungsbehörden z. B. das Recht vor, die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen.

Kernaussagen über den Friedensvertrag für Deutschland und 2 plus 4 Vertrag:

  1. Der 2+4 Vertrag kann nicht gültig sein.
  2. Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag.
  3. Der 2. Weltkrieg endet erst mit einem Friedensvertrag völkerrechtlich verbindlich.
  4. Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag sind weiterhin in Kraft.
  5. Die Alliierten behalten weiterhin alle Rechte.
  6. Deutschland ist bis heute nicht souverän.
  7. Deutschland ist immer noch Feindstaat der UN.

Berlin die Hauptstadt?

Der Sonderstatus von Berlin

Die Nation, welche die Hauptstadt eines besiegten Kriegsgegners einnimmt, hat die Besatzungshoheit und geht als Siegermacht hervor. Das Gebiet Berlin wurde daher unter den Alliierten aufgeteilt (West-Berlin hatten die Westalliierten, Ost-Berlin die UDSSR). Es hatte also von vornherein einen Sonderstatus. Der so genannte Alliierte Kontrollrat übernahm die Regierungsgewalt. Über 20 Jahre nach dem Londoner „Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ gab es das Viermächte-Abkommen über Berlin, dass am 03. Juni 1972 in Kraft trat. In Teil 2 B heißt es, dass Berlin-West kein Bestandteil der BRD ist und auch nicht von dieser regiert wird.

Der Status von Berlin nach 1990

Berlins besonderer völkerrechtlicher Status war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell. Deshalb wurde zur „Einigung Deutschlands“, eigentlich Einigung der 4 Besatzungszonen, und im Zusammenhang mit dem 2+4-Vertrag, das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ zwischen der BRD und den drei Westalliierten getroffen. Damit und mit der „Wiedervereinigung“ sollte der Sonderstatus enden und Berlin wieder souverän sein. In dem Berlin-Übereinkommen findet sich zur Souveränität folgender Text:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. […] Artikel 2
Erkennen Sie daraus eine Souveränität Berlins?

Berlin nicht Hauptstadt und Land der BRD

In dem Berlin-Übereinkommen geht es um das Unwirksamwerden bzw. die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte. Während die drei Westmächte (alliierte Behörden) weiterhin alle Rechte und Verpflichtungen behalten. Liegt darin der Grund, warum dieses Übereinkommen nur die drei Westmächte getroffen haben. Denn die Sowjetunion hätte vor der „Einigung Deutschlands“, als einer der vier Besatzungsmächte, doch mit unterzeichnen müssen. Auch ein Vertreter der DDR für Ostberlin hätte Teil dieses Übereinkommens sein müssen. Damit ist dieses Übereinkommen in Bezug auf seine Gültigkeit anzuzweifeln. Genau so wie der Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag.
Der einzige Schluss, der daraus gezogen werden kann, unter Berücksichtigung der ungültigen „Wiedervereinigung“ und dem nach wie vor gültigen Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag, ist, dass Berlin auch heute noch seinen Sonderstatus besitzt und nicht Teil der Bundesrepublik Deutschland sowie Hauptstadt der BRD sein kann.

Kernaussagen über “Berlin die Hauptstadt?”:

  1. Berlins völkerrechtlicher Sonderstatus war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.
  2. Aus dem Berlin-Abkommen zur Einigung Deutschlands geht keine volle Souveränität Berlins hervor.
  3. Durch die ungültige Wiedervereinigung und den noch immer gültigen Deutschlandvertrag hat Berlin weiterhin seinen Sonderstatus.
  4. Berlin ist damit kein Teil der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Berlin ist nicht die Hauptstadt Deutschlands.

Ist Deutschland ein Staat?

Hat die BRD ein Staatsvolk?

Die Staatsangehörigkeit muss in einem Gesetz eindeutig definiert sein. Im Grundgesetz finden wir dazu Artikel 116 :
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Eine genaue Definition aus diesem Grundgesetz findet sich aber nicht. Wie ist denn nun die deutsche Staatsangehörigkeit definiert und wie kann diese erlangt werden? Gesetzlich geregelt ist das im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG), worauf sich der Artikel 116 GG auch bezieht, und zwar mit: vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung. Nichts anderes ist damit gemeint. Ein Schreiben vom Landkreis Demmin (Landrat) über den Antrag auf Einbürgerung einer Bürgerin von 2005 bestätigt sogar, dass die BRD stets an dem RuStAG von 1913 festgehalten hat.  Das muss die BRD auch, da das Selbstverwaltungskonstrukt gar nicht befugt ist ein eigenes Staatsbürgerrecht zu begründen. Erst kürzlich wurde das Staatsbürgerrecht in StAG umbenannt und um jeden Begriff der an das Deutsche Reich erinnert endgültig befreit.
Alle Änderungen des Staatsbürgerrechtes nach dem 29.09.1990 (Auflösung der BRD) sind allerdings nichtig und können nur als Spurenverwischungen betrachtet werden. Aus dem Schreiben vom Landkreis Demmin heißt es übrigens weiter:
„Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt!“
Der angebliche Staat BRD, dessen Staatsangehörigkeit es nicht gibt, hat damit eindeutig kein Staatsvolk!

Staatsangehörigkeit in Deutschland

Ein Blick in unsere Personendokumente sollte darüber Klarheit schaffen, oder etwa nicht? Denn ein Staat, der in der Lage wäre eine Staatsbürgerschaft zu kreieren, müsste diese auch in Personendokumenten ausgeben. Welche Staatsangehörigkeit findet sich denn in unserem Perso? – Richtig, Deutsch! Ist Deutsch ein Staat? Warum steht dort nicht Bundesrepublik Deutschland? In Frankreich steht im Personendokument Republik France, in GB: United Kingdom, in den USA: United States of America. Wir Deutschen haben die Staatsangehörigkeit „Deutsch“? Interessant ist die Aussage des bayerischen Staatsministeriums des Inneren über den Nachweis der Staatsangehörigkeit.
„Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ Nachweis Staatsangehörigkeitsurkunden
Der Personalausweis oder Reisepass ist also kein Nachweis über die Staatsangehörigkeit. Das macht auch Sinn, da ein Nicht-Staat auch keine Staatsbürgerschaft begründen kann. Unsere Staatsangehörigkeit geht aus der Originalfassung des RuStAG hervor. Dort heißt es in §1:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt. Somit ist die Verfassung 1871 und Rechtstand bis ende 1913 gegeben,
Unsere Staatsbürgerschaft ist das Deutsche Reich! Daran hat sich nie etwas geändert. Selbst vor jedem Gericht in Deutschland ist dieser Fakt unstrittig. Die Gerichte versuchen aber Entscheidungen über diesbezügliche Beweisanträge zu vermeiden und die Verfahren werden eingestellt.

Ist das Staatsgebiet der BRD definiert?

Ein Staatsgebiet muss im Gesetz eindeutig definiert sein. Bis 1990 war das Gebiet der BRD im Artikel 23 GG (a.F.) festgelegt. Dieser Artikel wurde allerdings aufgehoben. Ein anderer Hinweis findet sich im Artikel 133 GG:
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein. 
Wo und was ist das vereinigte Wirtschaftsgebiet? Im Abschnitt über die Gründung der BRD wurde das vereinte Wirtschaftsgebiet bereits erwähnt. Es war das fusionierte Besatzungsgebiet der Franzosen, Briten und Amerikaner. Also der westliche Teil der BRD ohne die ehemalige DDR.
Artikel 116 GG weist auf das Deutsche Reich von 1937 hin, welches weiterhin existiert und nicht annektiert oder zerstückelt wurde. Artikel 140 GG geht sogar bis 1919 zurück. Diese Widersprüche machen sehr deutlich, dass die BRD ein Staatsgebiet nicht eindeutig definiert hat.

Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland

Dass eine Staatsgewalt von der BRD und seinen Körperschaften ausgeht, darüber besteht wohl kein Zweifel. Doch ist diese Staatsgewalt auch vom Volk legitimiert? Diese Frage ist eindeutig mit nein zu beantworten, denn weder das Grundgesetz hat das Volk selbst bestimmt noch haben nach der formjuristischen Auflösung der BRD am 29.09.1990 die ausführenden Organe und Politiker eine Rechtfertigung fürs Handeln vom Volk.

Kernaussagen über “Ist Deutschland ein Staat”:

  1. Die BRD hat kein Staatsvolk.
  2. Unsere Staatsangehörigkeit ist das Deutsche Reich. (Siehe RuStAG und Abl.1913)
  3. Die BRD hat ihre Staatsgrenzen nicht eindeutig definiert.
  4. Die BRD hat keine legitimierte Staatsgewalt.
  5. Die BRD ist kein Staat. Aber was genau ist denn die heutige BRD?

Die BRD eine GmbH?

Das Mittel der öffentlich-rechtlichen Körperschaft

Die öffentlich-rechtliche Körperschaft wurde in den 20er Jahren eingeführt, um die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Sie ist eine Konstellation aus einer öffentlichen Körperschaft, welcher einer unbegrenzten Staatshaftung unterliegt und einer privaten Körperschaft, welche haftungsbeschränkt ist. Diese Konstellation ist widersprüchlich und verwischt die Grenzen zwischen Behörden und Firmen. Eine öffentliche-rechtliche Körperschaft kann, wie jede Firma profitorientiert sein und parallel hoheitliche Aufgaben ausüben. Diese Form der Körperschaft hat sich immer mehr ausgebreitet. Aus dem Arbeitsamt wurde zum Beispiel das Jobcenter und das Sozialamt ist nun die ARGE GmbH. Aus Antragstellern sind nun Kunden geworden und aus Aktenzeichen wurden Geschäftszeichen. Das Schlimme an dieser, von der Öffentlichkeit unbemerkten, Umstellung, ist, dass damit Rechtsansprüche verloren gehen, die normalerweise Staatspflicht sind.

Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH

Offiziell wurde die „Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH“ am 19.09.2000 gegründet. Sie wird als zentraler Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes beschrieben und verwaltet das Sondervermögen des Bundes. Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen.  Alle Staatsfinanzen oder besser „Firmengelder“ laufen hier zusammen.
Die „BRD – Finanzagentur GmbH“ ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter der Nummer HRB 51411 eingetragen. Die Haftungssumme liegt bei nur 50.000 DM.  Wer glaubt, dass diese GmbH lediglich eine private Firma für ausgelagerte Dienstleistungen ist, liegt falsch, was ein gestellter Insolvenzantrag belegt. Der Beschluss des Amtsgericht Darmstadt vom 02.03.2005 (Geschäfts-Nr.: 9 IN 248/05) lautet:
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen […] Gründe: Gemäß § 12 Abs. 1, Ziffer 1 InsO ist die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bundes unzulässig.
Bei jeder normalen Firma wäre, bei Schulden in Billionenhöhe,  ein Insolvenzantrag zulässig. Dieses Recht griff aber nicht bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH. Dummerweise hatte das Amtsgericht die beklagte Partei als Bundesrepublik Deutschland GmbH ausgewiesen (ohne Finanzagentur) und damit deutlich gemacht was die BRD zu sein scheint.

Die BRD eine GmbH?: Weitere Merkmale

Sieht man sich den Handelsregisterauszug der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH an, dann findet man dort das wahre Gründungsdatum. Dort heißt es nämlich „Gesellschaftsvertrag vom 29.08.1990″.  War 1990 nicht die angebliche „Wiedervereinigung“ und formjuristische Auflösung der BRD? Ein Zufall, dass die Firma BRD kurz vorher gegründet wurde? Interessant ist auch, dass die BRD Finanzagentur GmbH vorher in Berlin, unter der Nummer 40774 eingetragen war.
Weitere Merkmale, die darauf hinweisen, dass Ihre wohlverdienten Gelder an eine Organisation fließen, die wie eine Firma aufgebaut ist:
  1. Das Grundgesetz verwendet an 13 Stellen das Wort „Geschäft“, wie z.B. Geschäftsbereich, Geschäftsordnung und Geschäfte. Schmücken diese Wörter nicht eher einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH aus anstatt Gesetze eines Staates?
  2. Bundeskanzler- und Minister haben Geschäftsbereiche und sind demnach Teil einer Geschäftsführung.
  3. Warum heißt unser Personendokument „PERSONALausweiß“?
  4. Aussage von Sigmar Gabriel (SPD-Parteivorsitzender): „Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nicht-Regierungsorganisation.“

Die Nichtregierungsorganisation BRD

Über die Jahre wurde die BRD immer mehr privatisiert. Banken, Krankenhäuser, Schulen etc. in privater Hand sind heutzutage Standard. Müssen diese Bereiche nicht aber zwingend in staatlicher Gewalt sein, um die Interessen des Volkes zu schützen und weiter gewährleisten zu können? Das deutsche Volk hat mittlerweile jeglichen Einfluss verloren. Das Grundgesetz wurde zum Beispiel schon über 50 mal geändert, ohne das Volk darüber abstimmen zu lassen.Ganz nach dem Motto: “Was nicht passt, wird passend gemacht.” Alles auf Kosten unserer Rechte.
Der Unterschied zwischen einem Staat und einer organisierten Firma ist der Souverän. Ein Souverän ist der Inhaber der Staatsgewalt, welches in einer Republik das Staatsvolk zu sein hat.  Auch wenn die BRD die gleichen Strukturen hat wie ein Staat, fehlt ihr die Legitimationsquelle, die Rechtfertigung für ihr Handeln vom Volk. Im modernen Völkerrecht wird dann von einer Nichtregierungsorganisation (NRO/NGO) gesprochen.

Kernaussagen über “Die BRD eine GmbH?”:

  1. Eine GmbH mit Hoheitsgewalt ist widersprüchlich und verwischt die Grenzen zwischen Behörden und Firmen zu Lasten des Volkes.
  2. Die “Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH” ist im Besitz des Bundesvermögens.
  3. Die “Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH” ist keine normale Firma, die Insolvenz anmelden kann.
  4. Die “Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH” wurde in Wirklichkeit 1990 in Berlin gegründet.
  5. Die “Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH” wurde in einem Insolvenzverfahren als “Bundesrepublik Deutschland GmbH” ausgewiesen.
  6. Das deutsche Volk ist laut Ausweis, Personal.
  7. Vom Volk geht keine Staatsgewalt aus.

Schlußbemerkung des Autors zum Aufsatz: Ist die BRD ein Staat?

Diese Informationen sind so erschreckend und so unvorstellbar, dass man sie gar nicht glauben kann. Deshalb bitte ich Dich, glaube nicht was ich hier niedergeschrieben habe und forschen selber nach. Alle wichtigen Dokumente, die die Fakten belegen, sind unter den Quellen zu finden. Prüfen Sie sie! Das Internet ist voll von Informationen über das Thema BRD. Beeindruckend sind vor allem öffentliche Aussagen von unseren Volksvertretern in den letzten Jahren. Eine Sammlung von Zitaten finden Sie links oben. Natürlich werden Sie bei Ihrer Recherche aber auch viele Gegenargumente finden, insbesondere vom KRR-FAQ. Diese Internetpräsenz ist mittlerweile als Gegeninstrument aufgeflogen und deren Argumente sind schlicht irreführend.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Aktionsgemeinschaft DuBistKeinPersonal.de sich weder Rechts noch Links oder Mittig einordnet und auch keiner kommissarischen Reichsregierung (KRR) angehört, noch sich einer Reichsideologie unterwirft. Dieser doch sehr ausführliche Text, obwohl das Thema weit umfangreicher beschrieben sein könnte, ist das Produkt langer, intensiver Recherchen und soll lediglich zur allgemeinen Aufklärung beitragen. Natürlich reicht Aufklärung allein nicht aus.  Für ein besseres Gesellschaftssystem, das zum Allgemeinwohl des ganzen Volkes beiträgt, ohne Arbeitslosigkeit, Schuld- bzw. Zinsgeldsystem, kommerzielle Medien und finanzorientierte Pharmaindustrie, bedarf es Taten. Ein könne, wolle, sollte und müsste hat noch nie etwas geändert. Es ist durchaus möglich dieses Ziel zu erreichen und keine Utopie! Wenn Sie aktiv etwas verändern wollen, will ich Sie nicht im Regen stehen lassen. DuBistkeinPersonal.de,Gelberschein.info,Gemeinde Amt Neuhaus sowie viele weitere sich noch in Reorganisation befindende Gemeinden tragen dazu bei und zeigen beeindruckende Ansätze wie Deutschland sich neu organisieren kann.
Quelle: equapio.com