Wie die deutsche Bevölkerung getäuscht wird Teil 3

In Teil 2 unseres Mehrteilers werfen wir erneut einen Blick auf die Wiedervereinigung, die nie stattgefunden hat, und auf noch so einiges mehr:

Keine staatliche Einheit Deutschlands

Erstens konnte die Wiedervereinigung Deutschlands wegen der noch nicht gebildeten Länder der DDR nicht rechtskräftig sein.

Zweitens ist die BRD nach dem Streichen der Geltungsbereiche juristisch als aufgelöst zu betrachten, und drittens fehlten für eine tatsächliche Wiedervereinigung die östlichen Gebiete des Deutschen Reiches (Grenzen von 1937).

Theo Waigel (sogenannter “Finanzminister” von 1989 bis 1998, CSU) sagte auf dem Schlesiertreffen in Hannover 1989:

“Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 08. Mai 1945 ist das deutsche Reich nicht untergegangen.

Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind.

Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.”

Letzteres war wohl als Scherz gemeint, denn Obama (sogenannter “US-Präsident”) sagte im Jahre 2009 in Ramstein:

obama-in-rammstein-2009

Die Nichtigkeit des Grundgesetzes findet sich auch deutlich in Artikel 146, denn die staatliche Einheit ist noch immer nicht vollzogen. Geht auch gar nicht, da Deutschland bis zur Stunde nach wie vor besetztes Gebiet und kein Staat ist.

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist”.

Eine vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossene Verfassung existiert bis heute nicht.

Kernaussagen über die Wiedervereinigung Deutschlands:

  • Die Wiedervereinigung ist nicht rechtskräftig.
  • Das deutsche Volk ist nicht vereint.
  • Das Grundgesetz hat keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit nichtig.
  • Die neue Präambel des GG enthält diverse Lügen.
  • Die BRD ist formaljuristisch aufgelöst.

Der 2+4 Vertrag

Der “Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland” (vollständiger Name), trat am 15. März 1991 mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Das soll zumindest geglaubt werden, ist aber falsch.

Eine Ratifizierung ist eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung eines Staatsoberhauptes. Die Unterzeichner waren die 4 Besatzungsmächte sowie ein Vertreter der BRD und DDR.

Der 2+4 Vertrag gilt offiziell anstelle eines Friedensvertrages und machte Deutschland angeblich voll souverän, indem die Alliierten auf ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes verzichteten.

Über die Bedeutung und Gültigkeit dieses Vertrages allgemein, sowie diesen als Friedensvertrag zu bezeichnen, bestehen allerdings starke begründete Zweifel.

Gründe warum der 2 plus 4 Vertrag nichtig ist und kein Friedensvertrag für Deutschland sein kann

Die Besatzungskonstrukte BRD und DDR waren nicht am Krieg beteiligt, sondern das Deutsche Reich. Die Besatzungskonstrukte BRD und DDR konnten daher keinen rechtlich verbindlichen Friedensvertrag unterzeichnen.

Das Deutsche Reich, das momentan keine diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen unterhält, ist gegenwärtig mangels Organisation nicht in der Lage einen Vertreter zu stellen, der einen Friedensvertrag abschließen könnte. Das Deutsche Reich hat insgesamt 46 Kriegserklärungen gegen sich!

Die BRD hat keine Hoheitsmacht einen solchen Vertrag zu unterzeichnen.

Alle, mit Deutschland in den Krieg gezogenen Staaten, haben richtige Friedensverträge mit den Alliierten abgeschlossen. Japan schloss am 08. September 1951 mit 47 Ländern einen Friedensvertrag.

Der angebliche deutsche Friedensvertrag heißt 2+4 Vertrag. Glauben Sie nach dem Beispiel mit dem Grundgesetz und der Verfassung immer noch an eine “zufällige Namensgebung”?

Der 2+4 Vertrag beinhaltet weiterhin Einschränkungen, bzw. Verpflichtungen der BRD, die gegen eine volle Souveränität sprechen. Ein richtiger Friedensvertrag gewährleistet volle Souveränität. Deutschland hat immer noch keinen Friedensvertrag und ist darum nicht souverän.

Die UN-Feindstaatenklausel

Die Vereinten Nationen (UN) sind 193 Staaten, die sich zusammengeschlossen haben, um den Weltfrieden, die Einhaltung des Völkerrechts und den Schutz der Menschenrechte sicherzustellen. So lautet zumindest die offizielle Aussage.

Die Charta der Vereinten Nationen beinhaltet Klauseln in den Artikeln 53 und 107, wonach gegen Feindstaaten des 2. Weltkrieges Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden können.

Nach Artikel 53, Abs. 2, ist jeder Staat ein Feindstaat der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war – also primär Deutschland.

BRD und DDR sind am 18. September 1973 den Vereinten Nationen beigetreten. Wie kann es sein, dass Feindstaaten in die UNO aufgenommen werden?

Antwort: Weil die Selbstverwaltungsorganisationen BRD und DDR keine Feindstaaten sind oder waren, sondern das Deutsche Reich.

Aus den beiden Klauseln geht hervor, dass die Alliierten in Deutschland jederzeit (bei einer erneuten aggressiven Politik) militärisch eingreifen können, während die UNO die Augen schließt.

An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert! Die UN-Feindstaatenklausel als nicht mehr gebräuchlich hinzustellen, ist schlichtweg eine Täuschung und Irreführung.

Weiterhin kein Frieden und keine Souveränität

Aus der “Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der “Bundesrepublik Deutschland” und den drei Mächten (in der geänderten Fassung), sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)”, geht aus Punkt 1 und 2 hervor, dass der Deutschlandvertrag, sowie der Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen) mit dem Inkrafttreten des 2+4-Vertrages außer Kraft tritt.

Durch die Nichtigkeit des 2+4 Vertrages ist damit der Deutschlandvertrag und auch der Überleitungsvertrag noch heute in Kraft.

In diesen Verträgen behielten sich die Besatzungsbehörden z. B. das Recht vor, die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen.

Kernaussagen über den Friedensvertrag für Deutschland und 2 plus 4 Vertrag:

  • Der 2+4 Vertrag kann nicht gültig sein.
  • Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag.
  • Der 2. Weltkrieg endet erst mit einem Friedensvertrag völkerrechtlich verbindlich.
  • Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag sind weiterhin in Kraft.
  • Die Alliierten behalten weiterhin alle Rechte.
  • Deutschland ist bis heute nicht souverän.

Der Sonderstatus von Berlin

Die Nation, welche die Hauptstadt eines besiegten Kriegsgegners einnimmt, hat die Besatzungshoheit und geht als Siegermacht hervor.

Das Gebiet Berlin wurde unter den Alliierten aufgeteilt (West-Berlin hatten die Westalliierten, Ost-Berlin die UDSSR). Berlin hatte also von vornherein einen Sonderstatus.

Der Alliierte Kontrollrat übernahm die Regierungsgewalt. Über 20 Jahre nach dem “Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin” gab es das Viermächteabkommen über Berlin, dass am 03. Juni 1972 in Kraft trat.

In Teil 2 B heißt es, dass Berlin-West kein Bestandteil der BRD ist und auch nicht von dieser regiert wird.

Der Status von Berlin nach 1990

Berlins besonderer völkerrechtlicher Status war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.

Deshalb wurde zur “Einigung Deutschlands” (eigentlich Einigung der 4 Besatzungszonen) im Zusammenhang mit dem 2+4 Vertrag, das “Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin” zwischen der BRD und den drei Westalliierten getroffen.

Damit und mit der “Wiedervereinigung” sollte der Sonderstatus enden und Berlin wieder souverän sein. In dem Berlin-Übereinkommen findet sich zur Souveränität folgender Text:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. […] Artikel 2

Erkennen Sie daraus eine Souveränität Berlins?

Berlin nicht Hauptstadt und Land der BRD

In dem Berlin-Übereinkommen geht es um das Unwirksamwerden bzw. die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte, während die drei Westmächte (alliierte Behörden) weiterhin alle Rechte und Verpflichtungen behalten.

Liegt darin der Grund, warum dieses Übereinkommen nur die drei Westmächte getroffen haben, denn die Sowjetunion hätte vor der “Einigung Deutschlands”, als eine der vier Besatzungsmächte doch mit unterzeichnen müssen.

Auch ein Vertreter der DDR für Ostberlin hätte Teil dieses Übereinkommens sein müssen. Damit ist dieses Übereinkommen in Bezug auf seine Gültigkeit weit mehr als nur anzuzweifeln. Genauso wie der Einigungsvertrag und 2+4 Vertrag.

Der einzige Schluss, der daraus gezogen werden kann, unter Berücksichtigung der ungültigen “Wiedervereinigung” und dem nach wie vor gültigen Deutschlandvertrag und Überleitungsvertrag ist, dass Berlin auch heute noch seinen Sonderstatus besitzt und nicht Teil der Bundesrepublik Deutschland sowie Hauptstadt der BRD sein kann.

Kernaussagen über “Berlin die Hauptstadt?”:

1. Berlins völkerrechtlicher Sonderstatus war zu Zeiten der Deutschen Teilung bis 1990 offiziell.

2. Aus dem Berlin-Abkommen zur Einigung Deutschlands geht keine volle Souveränität Berlins hervor.

3. Durch die ungültige Wiedervereinigung und den noch immer gültigen Deutschlandvertrag hat Berlin weiterhin seinen Sonderstatus.

4. Berlin ist damit kein Teil der Bundesrepublik Deutschland, welche kein Staat, sondern eine eingetragene Firma ist.

5. Berlin ist nicht die Hauptstadt Deutschlands.

Ist Deutschland ein Staat? Hat die BRD ein Staatsvolk?

Die Staatsangehörigkeit muss in einem Gesetz eindeutig definiert sein. Im ungültigen Grundgesetz finden wir dazu Artikel 116 :

“Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.”

Schön. Jetzt wissen wir, wer Deutscher im Sinne des ungültigen Grundgesetzes ist. Doch wie ist denn nun die deutsche Staatsangehörigkeit definiert und wie kann diese erlangt werden?

Gesetzlich geregelt ist das im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG), worauf sich der Artikel 116 GG auch bezieht, und zwar mit: vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung. Nichts anderes ist damit gemeint.

Ein Schreiben vom Landkreis Demmin (sogenannter “Landrat”) über den Antrag auf Einbürgerung einer Bürgerin aus dem Jahre 2005 bestätigt sogar, dass die BRD stets an dem RuStAG von 1913 festgehalten hat.

Das muss die Firma BRD auch, da das Selbstverwaltungskonstrukt gar nicht befugt ist, ein eigenes Staatsbürgerrecht zu begründen.

Erst kürzlich wurde das Staatsbürgerrecht in StAG umbenannt und von jeden Begriff, der an das Deutsche Reich erinnert, endgültig befreit.

Alle Änderungen des Staatsbürgerrechts, erst recht nach dem 29.09.1990 (Auflösung der BRD), sind allerdings nichtig und können nur als Spurenverwischung und Täuschung betrachtet werden.

In dem Schreiben vom Landkreis Demmin heißt es übrigens weiter:

“Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt!”

Der angebliche Staat BRD, dessen Staatsangehörigkeit es nicht gibt, hat damit eindeutig kein Staatsvolk!

Wenn ein Land ein Staat sein möchte, dann muss es ein Staatsvolk vorweisen können (siehe Drei Elemente Lehre).

Die Drei Elemente Lehre schreibt vor, dass ein Land nur dann ein Staat ist, wenn es drei Elemente besitzt: Staatsgebiet, Staatsvolk, eigene Staatsgewalt.

Der Scheinstaat BRD besitzt noch nicht einmal ein einziges dieser drei Elemente!

Staatsangehörigkeit in Deutschland

Ein Blick in unsere Personendokumente sollte darüber Klarheit schaffen, denn ein Staat, der in der Lage wäre eine Staatsbürgerschaft zu kreieren, müsste diese auch in Personendokumenten ausgeben.

Welche Staatsangehörigkeit findet sich denn in unserem Perso? Richtig! DEUTSCH! Das ist echt der absolute Oberknüller. 🙂

Ist Deutsch ein Staat? Wir dachten eigentlich immer, dass Deutsch eine Sprache sei. Warum steht nicht Bundesrepublik Deutschland in unseren sogenannten Ausweisen?

In Frankreich steht im Personendokument Republik France, in England United Kingdom, in den USA United States of America.

Und wir Deutschen haben die Staatsangehörigkeit DEUTSCH!? Sehr seltsam.

Interessant ist die Aussage des bayerischen sogenannten “Staatsministeriums des Inneren” über den Nachweis der Staatsangehörigkeit:

“Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt.”

Dummerweise wurde der Beamtenstatus am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft. Das bedeutet: Im hiesigen Land ist seit über 70 Jahren niemand hoheitsrechtlich befugt einen Ausweis oder was auch immer rechtsgültig auszustellen.

“Dann ist mein Perso und mein Führerschein also eine ungültige Urkundenfälschung!?” Genau so ist es.

In diesem Land hier besitzt niemand einen gültigen Ausweis und auch keinen gültigen Führerschein, wobei man Führerscheine hierzulande sowieso nicht braucht, da es kein einziges gültiges Gesetz gibt, welches zum Führen eines Fahrzeuges einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis vorschreibt.

Zurück zum “Staatsministeriums des Inneren” über den Nachweis der Staatsangehörigkeit:

“Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”

Der Personalausweis oder Reisepass ist also kein Nachweis über die Staatsangehörigkeit. Das hat auch Sinn, da ein Nicht-Staat keine Staatsbürgerschaft begründen kann.

Was falsch ist, ist die Aussage: “Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”.

Das ist darum falsch, weil das hiesige Land ja noch nicht einmal ein Staat ist. Folgerichtig gibt ´s keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Menschen im hiesigen Land sind bei schweigenden Waffen, ohne Friedensvertrag, in einem besetzen Gebiet, lediglich Angehörige eines Kriegsgefangenenlagers im offenen Vollzug, aber keine deutschen Staatsangehörigen.

Unsere Staatsangehörigkeit geht aus der Originalfassung des RuStAG hervor. Dort heißt es in §1:

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

Da das Deutsche Reich aber nicht handlungsfähig ist, sind wir weder deutsche Reichsangehörige, noch angehörige eines Bundesstaates.

Ja was sind wir denn dann, verflixt noch mal?!

Darauf gibt ´s mehrere mögliche Antworten. Wir hier in diesem Land sind:

  • die Getäuschten
  • die Dummen
  • die Unterdrückten
  • die Gearschten
  • Kriegsgefangene im offenen Vollzug,
    zusätzlich ausgeplündert und ihrer Freiheit beraubt von eigenen Landsleuten, die nichts anderes als Nachfolgenazis sind.

“Nachfolgenazis? Wieso das denn?”

Na ganz einfach: Im hiesigen Land werden noch heute längst verbotene Nazigesetze angewendet, wie z.B. das Einkommensteuergesetz (EStG) vom 16.10.1934, das Gewerbesteuergesetz (GewStG) vom 01.12.1936 und die Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vom 11.03.1937.

Wer wendete denn Nazigesetze an? Richtig! Die damaligen Nazis. Und wer wendet noch heute Nazigesetze an? Wieder richtig! Nachfolgenazis!

– Ende Teil 3 – hier geht es zu Teil 4 “Klicke Hier”

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